Unsere AGB's
Stand 01.07.2022
1. Leistungen
1.1. mediFIT Thalheim ist eine Einrichtung des Einzelunternehmers Stefan Gressenbauer (ATU77738389). Das Mitglied ist zum Besuch der mediFIT Einrichtung am Standort Thalheim und zur Nutzung der allgemeinen Fitnessgeräte, innerhalb der kommunizierten Öffnungszeiten, berechtigt. Nicht im monatlichen Beitrag (Punkt 4.1) enthalten sind zusätzliche, als solche gekennzeichnete Angebote und Leitungen (wie z.B. Getränke, Trainertermine u.a.)
1.2. Alle angebotenen Zusatzabos (z.B. Trainingsservicepauschale, Fitnessdrinks, Verwaltungspauschale u.a.), die als solche jeweils gekennzeichnet und ausgepriesen sind, können zusätzlich zur Mitgliedschaft monatlich gebucht werden. Zusatzabos werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und sind monatlich kündbar. Zusatzabos werden bei einer Silllegung der Mitgliedschaft automatisch für diese Dauer entsprechend pausiert. Der jeweilige Leistungsumfang wird auf den Belegen und Vereinbarungen, sowie den Aushängen kommuniziert
1.3. Die mediFIT Mitgliedschaft ist nicht übertragbar
1.4. Für minderjährige Mitglieder zeichnet der Erziehungsberechtigte vor Ort, der zugleich bestätigt gesetzlich zur Vertretung befugt zu sein.
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2. Dauer
2.1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
2.2. Das Vertragsverhältnis kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.
2.3. Beiden Vertragsteilen steht es frei, das Vertragsverhältnis binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss, ohne Angaben von Gründen schriftlich aufzulösen. Diese Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, ab diesem Tag kann also nicht mehr trainiert werden. Bereits bezahlte Beiträge und Gebühren werden dem Mitglied umgehend rückerstattet (ausgenommen davon ist die Sportmedizinische Untersuchung).
2.4. Gesetzliche Ansprüche wie insbesondere das Rücktrittsrecht für Verbraucher nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte – Gesetz gelten in jedem Fall. Verbraucher haben demnach bei ausschließlich im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Verträgen (über Telefon, Fax oder Online) das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (Verbraucher-, Rücktritts- oder Widerrufsrecht). Die Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
3. Vorzeitige Vertragsauflösung
3.1. Stefan Gressenbauer kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere: Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung; Begehung einer strafbaren Handlung durch das Mitglied im Studio; schuldhafte Verursachung von Personen und/oder Sachschäden im Studio; Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten, sowie groben Verstößen gegen die Hausordnung. Unberechtigte Missachtung von Weisungen des Studiopersonals. Besitz, Konsum oder Anbieten verbotener Stoffe (Zigaretten Dopingmittel, Waffen, alkoholische Getränke, …), selbstständige gewerbliche Tätigkeit gemäß Punkt 12.
3.2. Das Mitglied kann das Vertragsverhältnis vorzeitig auflösen, wenn es mit ärztlichem Attest nachweist, dass es aus gesundheitlichen Gründen länger als 6 Monate die Leistungen des Clubs nicht in Anspruch nehmen kann.
4. Beiträge
4.1. Das Mitglied hat folgende Zahlungen zu leisten, die mittels SEPA Lastschriftverfahren abgebucht werden: Bei Vertragsabschluss nach der Testphase ein einmaliges „Startpaket“. Dieses beinhaltet eine Trainingsplanerstellung inkl. Einweisung, ein Personal Training, Fitness – Check und Trainings – Key. Die monatlichen Beiträge sind erstmalig fällig zum umseits vereinbarten Zahlungsbeginn, in den Folgemonaten zum Ersten eines jeden. Die optionale Verwaltungspauschale dient der Zurverfügungstellung der digitalen Mitgliederverwaltungsplattformen (Studioapp, Trainingsterminal, Trainingssoftware).
4.2. Das Mitglied ist darüber in Kenntnis, dass es im Falle des Zahlungsverzuges gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. zu leisten hat. Im Falle des Zahlungsverzuges wird ein Inkassobüro und/oder Rechtsanwalt mit der Erbringung betraut und sind die hierfür anfallenden Kosten vom Mitglied zu tragen. Im Fall einer Rückbelastung der Abbuchung (z.B. wegen fehlender Kontodeckung) hat das Mitglied die daraus sich ergebenden Bankspesen zu tragen.
4.3. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2018 oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des vertragsbeginn errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn. Jedes Mitglied wird vor dieser Preiserhöhung nachweislich verständigt, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt der bekanntgegebene Preis gilt, wenn das Mitglied nicht kündigt. In dieser Verständigung wird das Mitglied darauf aufmerksam gemacht, das zur Verhinderung dieser Zustimmung zur Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht zum übernächsten Monatsende (ab Zugang der Verständigung) unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist besteht.
4.4. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer (aktuell 20%) werden die Beiträge entsprechend angepasst.
5. Stilllegung
5.1. Weist das Mitglied mittels ärztlicher Bestätigung nach, dass es aus Krankheitsgründen, Verletzungen etc. mindestens 4 Wochen an der Inanspruchnahme der Leistungen des Studios gehindert ist, wird der Vertrag für die Dauer der Hinderung, die im ärztlichen Attest anzugeben ist, stillgelegt. Die oben ärztliche Bestätigung ist unmittelbar beizubringen. Bei einer Verhinderung von über 6 Monaten stehen dem Mitglied die Möglichkeiten gemäß Punkt 3.2 offen. Stilllegungen sind maximal bis zum Ersten des laufenden Monats rückwirkend möglich.
6.Stornokosten
6.1. Können Sie einen vereinbarten betreuten Trainingstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin – Stefan Gressenbauer schriftlich mitzuteilen. Andernfalls behält sich Stefan Gressenbauer das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführtem Training zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen.
7.Aufklärung
7.1. Das Mitglied wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter von mediFIT nicht überprüfen können, ob das Mitglied für das Training medizinisch geeignet ist. Es wird daher dringend empfohlen sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Diese Untersuchung wird auch im mediFIT angeboten.
7.2. Das Mitglied versichert für das Training geeignet zu sein.
7.3. Es ist den Sicherheitsanweisungen des Personals und der Trainer stets Folge zu leisten.
7.4. Das Mitglied wurde darüber aufgeklärt, dass im Startpaket eine Trainingseinweisung, und -planerstellung, ein Personal Training und ein Fitness – Check enthalten sind.
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8. Haftungsausschluss
8.1. Stefan Gressenbauer übernimmt keinerlei Haftung für Wertgegenstände und Kleidungsstücke, welche während der Dauer des Trainings von Ihnen abgelegt werden. Eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld wird ausgeschlossen.
8.2. Die Inanspruchnahme von Leistungen vom Einzelunternehmen Stefan Gressenbauer erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Stefan Gressenbauer haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von Ihnen. Auch für die Folgen unsachgemäß und/oder selbstständig in den Räumlichkeiten von Stefan Gressenbauer durchgeführter Übungen haftet Stefan Gressenbauer nicht.
8.3. Die Haftung für Schäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern durch Stefan Gressenbauer und seinen Mitarbeitern keine Schäden durch die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten verursacht wurden.
8.4. Darüber hinaus haftet Stefan Gressenbauer höchstens mit der Betriebshaftpflicht-Höchstversicherungssumme.
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9. Hausordnung
9.1. Das Mitglied ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Die Hausordnung ist im mediFIT ausgehängt und ist an der Rezeption in Papierform erhältlich.
9.2. Im Internet kann sie elektronisch abgerufen werden und wird jedem Mitglied bei Beginn der Mitgliedschaft überreicht.
10. Datenschutz
10.1. Es wird in diesem Zusammenhang auf die mediFIT Datenschutzerklärung verwiesen; diese liegt dem Mitgliedschaftsvertrag bei bzw. kann im Internet elektronisch abgerufen werden.
11. Betriebsunterbrechung
11.1. mediFIT hat das Recht, bis zu insgesamt 10 Tage im Jahr, den Betrieb für Reparaturen, Reinigung, Urlaub, Umbau usw. zu unterbrechen. Jede Betriebsunterbrechung wird eine Woche vorher angekündigt. Für diese Zeit besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Im Preis sind diese Schließungszeiten bereits berücksichtigt.
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12. Selbstständige gewerbliche Tätigkeit im Club
12.1. Jede selbstständige gewerbliche Tätigkeit im Club ohne dies bzgl. vertraglicher Vereinbarung mit Stefan Gressenbauer ist untersagt. Gegen eine solche wird rechtlich vorgegangen und stellt einen vorzeitigen Auflösungsgrund der Mitgliedschaft dar. Stefan Gressenbauer behält sich jedenfalls die Geltendmachung von zivilrechtlichen, insbesondere unterlassungs- und schadenersatzrechtlichen Ansprüchen vor
13. Bekenntnis zum sauberen Sport
13.1. Dieses Studio ist Kooperationspartner der NADA Austria und bekennt sich zum sauberen und gesunden Sport. Die Anwendung von verbotenen Substanzen oder Methoden ohne medizinische Notwendigkeit ist in diesem Studio verboten. Sollten dem Studio Umstände bekannt werden, wonach Mitglieder gegen dieses Verbot verstoßen, hat dies die sofortige außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge
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14. Gerichtsstand/anwendbares Recht
14.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrages ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für den Berufssitz in Thalheim. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als E-Mail gewahrt. Sofern Sie eine E-Mail-Adresse bekanntgegeben haben, können alle Nachrichten zwischen Ihnen und Stefan Gressenbauer via E-Mail erfolgen.
15.2. Salvatorische Klausel - Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.